Einstellungen öffnen
Der Besucher nutzt den sichtbaren Button oder einen passend eingebundenen Link auf der Website.
Besucher sollten ihre Entscheidung später leicht wiederfinden und ändern können. ConsentBoost stellt dafür einen anpassbaren Wiederöffnen-Button und eine Browser-API bereit, die zurück in die Consent-Einstellungen führen.
Besucher sollten ihre Cookie-Einstellungen über einen dauerhaft auffindbaren Button oder Link erneut öffnen können. Dort lassen sich freigegebene Kategorien ändern oder widerrufen, ohne dass der Consent-Banner bei jedem Seitenaufruf erneut erscheinen muss.
Art. 7 Abs. 3 DSGVO – international GDPR – gibt betroffenen Personen das Recht, eine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die Erteilung.
Ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Er ändert den aktuellen Consent-Status, macht die Verarbeitung vor dem Widerruf aber nicht rückwirkend unzulässig. Bereits übermittelte Daten und vorhandene Drittanbieter-Speicher benötigen deshalb eine getrennte Betrachtung.
ConsentBoost kann nach der ersten Entscheidung einen dauerhaft erreichbaren Button als Text oder Icon anzeigen. Position, Beschriftung und Darstellung lassen sich an den Banner anpassen.
Nach einer Änderung wertet ConsentBoost die Kategorien neu aus, aktualisiert aktivierte Plattformsignale und wendet die vorgesehenen Regeln an. Bereits verarbeitete Daten und dienstspezifische Speicher benötigen weiterhin eine passende Behandlung im jeweiligen Setup.
Der Wiederöffnen-Mechanismus macht die vorhandene Entscheidung zugänglich, ohne den Besucher beim Seitenaufruf erneut zu unterbrechen.
Der Besucher nutzt den sichtbaren Button oder einen passend eingebundenen Link auf der Website.
Freigaben können überprüft, ergänzt oder widerrufen und anschließend bestätigt werden.
ConsentBoost speichert die Änderung und aktualisiert Regeln sowie aktivierte Plattformsignale.
Mindestens ein gut sichtbarer, verständlich beschrifteter Weg sollte auf jeder relevanten Seite erreichbar sein.
| Zugang | Vorteil | Einsatz |
|---|---|---|
| Schwebender Text-Button | Bedeutung direkt lesbar | Gut für besonders eindeutige Nutzerführung |
| Schwebendes Icon | Platzsparend und dauerhaft sichtbar | Mit aussagekräftigem zugänglichem Namen verwenden |
| Link im Footer | An vertrauter Stelle erreichbar | Über ConsentBoost-Browser-API mit Einstellungen verbinden |
| Eigener Seitenbutton | Passt in Datenschutz- oder Hilfeseiten | Programmgesteuert über die öffentliche API öffnen |
| Link in der Datenschutzerklärung | Passt zum Informationskontext | Direkt zu den Einstellungen führen statt nur den Ablauf zu beschreiben |
Der Zugang sollte nicht hinter mehreren Unterseiten oder unklaren Bezeichnungen verborgen sein.
Ein neuer Consent-Status stoppt künftige Freigaben, löscht aber nicht automatisch sämtliche bereits verarbeiteten Daten bei Drittanbietern.
Bereits gesetzte Cookies oder laufende eingebettete Inhalte können dienstspezifische Maßnahmen erfordern.
Der Zugang muss auch per Tastatur erreichbar und bei einem Icon mit einem verständlichen zugänglichen Namen versehen sein.
Änderungen sollten ebenso sorgfältig getestet und dokumentiert werden wie die erstmalige Zustimmung.
Technische Zusammenhänge verständlich erklärt und klar von der rechtlichen Einzelfallbewertung abgegrenzt.
Ein verständlich bezeichneter Zugang sollte auf allen relevanten Seiten leicht auffindbar sein, etwa als Wiederöffnen-Button oder Footer-Link.
Ja. Besucher können die gespeicherte Auswahl erneut öffnen und einzelne verfügbare Kategorien neu festlegen.
Nicht pauschal. ConsentBoost aktualisiert den Consent-Status und seine Regeln; vorhandene Speicher und bereits verarbeitete Daten müssen je Dienst betrachtet werden.
Ja. Die öffentliche Browser-API kann die Consent-Einstellungen programmgesteuert wieder öffnen und lässt sich beispielsweise mit einem Footer-Link verbinden.
Der neue Kategorienstatus muss gespeichert und auf künftige Tag-Auslösungen, Requests und aktivierte Plattformsignale angewendet werden. Bereits geladene Inhalte, gesetzte Speicher und zuvor übermittelte Daten sollten dienstspezifisch geprüft werden.
Ein Widerruf und das Löschen vorhandener Speicher sind unterschiedliche Vorgänge. Ob und wie Cookies oder andere Speicher entfernt werden können, hängt vom jeweiligen Dienst, der Domain und der technischen Einbindung ab.
Die Einordnung basiert auf den verlinkten Primärquellen. Stand: 6. September 2026. Produktdokumentationen und Rechtslagen können sich ändern.
Vertiefen Sie die angrenzenden Funktionen und technischen Grundlagen.
Gestalten Sie Wiederöffnen-Button, Beschriftung und Position passend zu Ihrer Website und Ihrem Banner.